AGB

ALLGEMEINE VERTRAGS-GRUNDLAGEN FÜR GRAFIK-DESIGN-LEISTUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen Pixel Pets und dem Auftraggeber ausschließlich.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Pixel Pets in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3
Abweichende von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Pixel Pets ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4
Alle Vereinbarungen, die zwischen Pixel Pets und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2.0 URHEBERRECHT + NUTZUNGSRECHTE

2.1
Jeder Pixel Pets erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und 31UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

2.2
Die Entwürfe und Werkzeichnungen von Pixel Pets gelten als persönliche geistige Schöpfung nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3
Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

2.4
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Pixel Pets und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

2.5
Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm Pixel Pets in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG ein.

2.6
Werden für eine Arbeit Nutzungsrechte eingeräumt, für die ein pauschales Gestaltungshonorar in Rechnung gestellt wird, ist das Nutzungshonorar im Gestaltungshonorar enthalten. Dieser Anteil beträgt, sofern nicht anders aufgeführt, 50% des Gestaltungshonorars. Dabei räumt Pixel Pets dem Auftraggeber in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG ein.

2.7
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturherberrecht es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.0 VERGÜTUNG

3.1   
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar        
b) dem Reinzeichnungshonorar     
c) dem Nutzungshonorar

3.2   
Die Honorare werden auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrags Design des AGD/SDSt  (Fassung vom 01. Oktober 2015) berechnet.

3.3   
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Nutzungshonorar.

3.4  
Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Pixel Pets  für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


4.0 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG


4.1
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

4.2   
Bei Zahlungsverzug kann Pixel Pets  Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

4.3   
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Pixel Pets  hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

4.4   
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen Entwürfe, Werkzeichnungen etc. gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.

5.0 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- u. REISEKOSTEN

5.1   
Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.

5.2   
Pixel Pets ist berechtigt die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

5.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Pixel Pets abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet Pixel Pets  im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Proofs, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

6.0 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1   
An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2   
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.3   
Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.0 KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGMUSTER

7.1   
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Pixel Pets Korrekturmuster vorzulegen.

7.2   
Die Produktionsüberwachung durch Pixel Pets  erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions-Überwachung ist Pixel Pets  berechtigt nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

7.3   
Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 8 gilt sinngemäß auch für die Texte.

7.4   
Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Pixel Pets 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Er ist berechtigt diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

8.0 HAFTUNG / GEWÄHRLEISTUNG

8.1   
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8.2   
Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe übernimmt Pixel Pets keine Gewährleistung.

8.3   
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von Pixel Pets .

8.4   
Soweit Pixel Pets notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen Pixel Pets. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

8.5   
Pixel Pets haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.